AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.01.2026
Freizeit- und Campingpark Thräna
Durch die nachfolgenden Vertragsbedingungen werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Freizeit- und Campingpark Thräna und dem Campinggast geregelt.
Der Freizeit- und Campingpark Thräna wird durch seinen Inhaber, Herrn Joachim Mitschke und seine Mitarbeiter vertreten.
1. Buchung
Wir bitten um Buchung über unser Kontaktformular:https://www.freizeitcamp-thraena.de/campingplatz/. Buchungsanfragen können auch persönlich, fernmündlich oder in Schriftform per Post oder Mail mit Übermittlung der Angaben entsprechend dem Kontaktformular vorgenommen werden. Sie erleichtern mit Buchung über das Kontaktformular eine schnellstmögliche Bearbeitung und Anmeldung. Anonyme oder Buchungsanfragen ohne Kontaktdaten werden nicht bearbeitet.
1.1. Anfrage über das Kontaktformular: Wird nach einer Anfrage ein freier Platz bestätigt, wird dieser Platz ab Bestätigung drei Tage als vorreserviert betrachtet. Wird in dieser Zeit der Platz durch den Campinggast nicht ausdrücklich verbindlich gebucht, wird die Anfrage gelöscht.
1.2. Buchung über das Kontaktformular: Der Campinggast bietet mit seiner Buchungsanfrage den Abschluss eines Campingvertrages an. Der Leistungsvertrag / Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmebestätigung durch den Campingplatzinhaber zustande.
1.3. Gruppenbuchungen, Buchung mehrerer zusammenhängender Plätze
Für Jugendgruppen und Schulklassen empfehlen wir Partnerbetriebe. Der Freizeit- und Campingpark ist für Jugendgruppen nicht geeignet.
Da die Geräuschkulisse bei mehreren zusammen reisenden Personen im Allgemeinen größer als bei einzeln reisenden Familien ist, steht für die Buchung zusammenreisender Familien nur ein bestimmter Stellplatzbereich und nur nach vorheriger Absprache mit der Campingplatzleitung und deren Einwilligung zur Verfügung.
Es erfolgt keine pauschale Gruppenbuchung für mehrere Familien. Es wird nur eine familienweise Anmeldung über unser Kontaktformular mit Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer Gruppe bearbeitet.
Wird bei der Buchung nicht darauf hingewiesen, dass die Familien zusammengehören bzw. erfolgt eine Buchung einzeln ohne Hinweis der Zusammengehörigkeit, sind die Campingplatzleitung und ihre Mitarbeiter berechtigt, die reservierten Stellplätze mit sofortiger Wirkung zu stornieren (auch bei Anreise oder während des Aufenthaltes) oder bei Verfügbarkeit von Stellplätzen die ursprünglich zugesagten Plätze umzubuchen.
Der Freizeit- und Campingpark Thräna ist eine touristische Anlage und keine Wohnanlage für mobile Personengruppen, die offensichtlich nicht den Campingplatz im herkömmlichen, touristischen Sinne nutzen.
1.4. Buchungsgebühr
Für Campinghütten und Mietsanitär und an Feiertagen für Stellplätze wird eine Buchungsgebühr von 30,00 € erhoben.
Diese Gebühr wird bei Anreise verrechnet, bei Nichtanreise als Aufwandsentschädigung / Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Zu Himmelfahrt (Mindestbuchungszeitraum Mittwoch – Sonntag) und Pfingsten (Mindestbuchungszeitraum Freitag bis Pfingstmontag) ist zur Bestätigung der verbindlichen Buchung eines Stellplatzes die Buchungsgebühr mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen zu überweisen. Bei Nichteingang der Buchungsgebühr wird die Reservierung storniert.
2. An- / Abreise
Bei Anreise bitte auf dem Parkplatz den gekennzeichneten Wartebereich benutzen und am Eingang zur Freizeitoase / Rezeption anmelden.
Der gebuchte Stellplatz für Wohnwagen, Wohnmobil oder Zelt steht ab 14.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu verlassen.
Der Zugang zu den Mieteinheiten ist ab 15.00 Uhr möglich. Bei Abreise sind Mietobjekte bis 10.00 Uhr zu übergeben und zu verlassen.
Anreisen vormittags oder nach 20.00 Uhr sind nur nach telefonischer Absprache möglich. Eine Abreise nach der Mittagsruhe bis spätestens 20.00 Uhr kann mit der Rezeption vereinbart werden, wenn der Platz nicht durch einen neuen Campinggast reserviert ist.
Vorzeitige Anreise und spätere Abreise – Gebührenordnung beachten.
Die Stellplatzwahl erfolgt in Abstimmung mit dem Rezeptionsteam. Es gibt keine Befugnis, ohne Absprache mit der Rezeption einen ursprünglich gewählten Stellplatz zu wechseln.
Das Verlängern des Aufenthaltes durch Räumen des Stellplatzes und Parken der Campingfahrzeuge auf dem Parkplatz ist nicht gestattet. Abgemeldet bedeutet, kein Campinggast mehr und kein Zutritt zu den Anlagen des Campingplatzes und kein kostenfreier Zugang zur Freizeitoase.
3. Campinggebühren
3.1. Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzes. Zurzeit ist nur Barzahlung möglich.
3.2. Anmeldung und Bezahlung des Stellplatzes
Für die Anmeldung bitten wir um Vorlage des Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses. Bei Anmeldung wird die Campingplatzgebühr für den reservierten Platz und Zeitraum entsprechend der gültigen Gebührenordnung erhoben. Bei verspäteter Anreise und Nutzung eines Stellplatzes auf dem Parkplatz vor der Anlage für die erste Nacht wird diese mit der normalen Campingplatzgebühr berechnet. Anmeldung erfolgt umgehend am Folgetag. Dies gilt auch für Durchreisegäste.
Reist der Campinggast vorzeitig ab aus Gründen, welche der Campingplatz nicht zu verantworten hat, ergibt sich kein Anspruch auf Erstattung.
4. Allgemeine Pflichten im Rahmen der Nutzung des Campingplatzes und seiner Anlagen
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, zum Einhalten der Sauberkeit, der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet.
Auf dem Gelände des Freizeit- und Campingpark Thräna sind nur Gäste willkommen, die Rücksicht auf ihre Mitcamper nehmen, einen respektvollen Umgang unter allen Urlaubern und den Mitarbeitern in der Urlaubsanlage pflegen und an der Einhaltung der Ruhezeiten interessiert sind.
Es ist in den Ruhezeiten nicht möglich, gesellige Gesprächsrunden zu führen, welche die Mittags- und Nachtruhe beeinträchtigen könnten.
Mittagsruhe 12.00 – 14.00 Uhr
Nachtruhe 22.00 – 08.00 Uhr (siehe Platzordnung)
Der bei Buchung / Anmeldung eingetragene Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen. Dies gilt auch für alle mit ihm angereisten Personen.
Bei der Nutzung eines Mietobjekt obliegt es dem Campinggast, vor Benutzung den Inhaber oder Mitarbeiter des Platzes auf Mängel und Defekte des Inventars aufmerksam zu machen (s. Reklamationen). Über Schäden, welche bei Benutzung der Einrichtungen entstehen, ist die Rezeption umgehend zu informieren.
Die Nutzung des Mietobjektes erfolgt nur durch die Personen, die hierfür angemeldet sind. Die Mieteinheiten sind kein Aufenthaltsraum für weitere Campinggäste von anderen Stellplätzen oder Mietobjekten.
Als Schlechtwetterangebot oder zur Überbrückung in den Ruhezeiten befindet sich auf dem Platz ein Kinderspielcontainer mit groß- und kleinteiligem Spielzeug für alle Altersgruppen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder durch Spielzeug, welches nicht dem Alter des jeweiligen Kindes entspricht, entstanden sind. Kaputte oder defekte Spielzeuge bitte bei der Müllentsorgung ablegen. Bei größeren Mängeln bitten wir um umgehende Information.
Gewerblicher Handel und Werbeveranstaltungen durch Campinggäste auf dem Platz oder vom Platz aus sind untersagt und haben einen Platzverweis zur Folge.
Ebenso ist das Auslegen von Werbematerial untersagt. Ausgenommen ist Werbung für Ausflugsziele oder touristische Einrichtungen.
5. Minderjährige Gäste
Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt im Campingpark und der Freizeitoase nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.
Bei nicht der Familie zugehörenden Minderjährigen empfehlen wir eine Vollmacht der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten mit Angabe der Kontaktdaten einschließlich der Vollmacht zur Nutzung sämtlicher Anlagen. Wir übernehmen keine Aufsicht und Haftung, dies liegt uneingeschränkt bei der anreisenden Familie bzw. der in Vertretung der Eltern agierenden Erwachsenen.
Die Nutzung sämtlicher Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Im Bereich des Naturgewässers an der Campingwiese und bei Benutzung der Spielplatzeinrichtungen in der Freizeitoase ist im Besonderen der Aufsichtspflicht nachzukommen.
6. Haftung
Der Campingplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung sowie durch höhere Gewalt entstehen.
Er haftet nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Platzgelände befindlichen Anlagen und Geräte bzw. außer Betrieb geratenen oder außer Betrieb befindlichen Anlagen, Geräten und der damit verbundenen Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fährlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzbetreibers.
Für aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z. B. durch Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) haftet der Campingplatzbetreiber nicht.
Wegen Diebstahl und Beschädigungen durch Fremdeinwirkungen kann der Platzbetreiber nicht haftbar gemacht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Baden im Teich auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung, bei Kindern nur unter direkter Aufsicht der Erziehungsberechtigten erfolgen darf (s. Campingplatzordnung).
7. Rücktritt durch den Inhaber des Campingplatzes und außerordentliche Kündigung
Kann aufgrund von nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, aufgrund einer Havarie oder eines technischen Ausfalls von Versorgungseinrichtungen ein Stellplatz, eine Mieteinheit oder die gesamte Anlage nicht zur Verfügung gestellt oder zeitnah nutzbar gemacht werden, kann der Campingplatzinhaber vom Campingvertrag zurücktreten. Alle bezahlten Beiträge werden bei Abreise für die Ausfallzeit erstattet.
Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Campingplatzinhaber verpflichtet sich, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren.
Der Campingplatzinhaber ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, den Stellplatz oder das Mietobjekt vertragswidrig nutzt, seine Gäste oder Mitreisende nicht ordnungsgemäß angemeldet hat oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campinginhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten bzw. es erfolgt keine Rückerstattung.
8. Reklamationen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzinhaber angezeigt worden sind. Dem Campingplatzbetreiber ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels einzuräumen. Dem Campingplatzbetreiber steht es frei, einen anderen Stellplatz anzubieten.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus dem Campingvertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Görlitz. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die vollständig oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.